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Der streng rechtwinklig angelegte Friedhof lässt mit seinen drei durch Mauern voneinander getrennten, etwa gleich großen Bereichen, über die Jahre kontinuierliche Erweiterungen ablesen. Es sind einige bedeutende Grabsteine zu finden. Besonders zu nennen, die Grabstelle der Familie Ulrich mit einem Relief des Künstlers Ludwig Habich. Weiterhin künstlerisch wertvolle Steine auf den Grabstellen der Familien Hildebrand, Wacker, Fey, Lang, Koch sowie die Grabstelle mit einem schlichten Stein von Wilhelm Büchner und seiner Frau Elisabeth. In der Hauptachse gelegen ein halbrundes Ehrenmal der Gefallenen der beiden Weltkriege.
Das traufseitig zur Straße ausgerichtete Friedhofsgebäude, errichtet Ende des 19. Jhs., wird durch ein überhöht mit Vorsatzgiebel ausgestattetes Zwerchhaus geprägt. Es markiert den Hauptzugang von Westen und leitet auf den zentralen Mittelweg. Das in zweifarbigem Klinkermauerwerk errichtete Gebäude überbaut den Haupteingang zum Friedhof mit einem rundbogig abschließenden Durchgang. Der als Risalit leicht vortretende Mittelbau zeigt in seiner in gelbem Klinker errichteten Wandfläche oberhalb des Durchgangs ein dreiteiliges Fenster mit gestuften Stürzen, der First von einem großen Kreuz überhöht. Die Wandfläche wird von dunkelroten Klinkerlisenen eingefasst, die sich als Ortgangverkleidung mit gestuftem unterem Abschluss bis in das Giebelfeld fortsetzen. Die seitlichen Bauteile zeigen jeweils ein rundbogig abschließendes Blindfenster und im Satteldach darüber eine Gaube. Das trotz seiner geringen Größe dominante Eingangsgebäude ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Die moderne Aussegnungshalle wurde 1958 von Architekt Wilhelm Crössmann entworfen und gebaut. Ein in seiner Grundfläche konischer Hauptraum, mit überdachtem Eingangsbereich und durchfensterten Längswänden wird von einem auskragenden, vorne gerundeten Pultdach gedeckt, das sich rückwärtig in die quer anschließenden Funktionsräume fortsetzt. Entwurf und Ausführung der großen Glasfenster erfolgten durch den Bildhauer Helmuth Uhrig (Arnoldshain).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |