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Das durch den Umbau des Ladens im Erdgeschoss veränderte Gebäude ist als zweigeschossiger, traufseitiger Fachwerkbau errichtet, der insbesondere durch ein breites, mit einem Halbwalmdach versehenes Zwerchhaus auffällt. Die symmetrisch aufgebaute Fassade des Obergeschosses wird durch vier regelmäßig angeordnete Fenster mit Klappläden gegliedert und war bauzeitlich vermutlich verputzt. Das Zwerchhaus zeigt Schmuckformen in Form von durchkreuzten Rauten in den Brüstungsfeldern der dreiteiligen Fenstergruppe. Das aufwändig gestaltete Fachwerkgebäude ist aus künstlerischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |