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Das eingeschossige giebelständige Gebäude verfügt über einen lang gestreckten, wahrscheinlich in zwei Abschnitten errichteten Baukörper. Das als Gasthaus genutzte Gebäude ist vollständig verputzt und wird im Erdgeschoss durch zwei hohe Fensterpaare und im Dachgeschoss durch ein mittig angeordnetes Zwillingsfenster gegliedert. Im Hofeingang ist ein Sandsteintorpfosten erhalten. Das traufseitig erschlossene traditionsreiche Gasthaus ist aufgrund seiner (orts-)geschichtlichen Bedeutung als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |