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Großes, villenartiges Wohnhaus des ausgehenden 19. Jahrhunderts, das 1905 aufgestockt und erweitert wurde. Das zweigeschossige Wohngebäude zeigt eine differenziert gestaltete Straßenfassade, die durch verschiedene Fensterformate und -größen aufgelockert ist. Dominantes Gestaltungselement ist der polygonale Eckerker mit drei Fenstern und einer Schieferverkleidung im Obergeschoss. Der Fachwerkgiebel mit Zwillingsfenster und nach unten in die Obergeschossfassade einbindende Konsolhölzer greift auf Motive des Landhausstils zurück. Das zur Zündholz- später Feuerzeugfabrik der Firma Siepermann gehörende Gebäude wechselte um die Jahrhundertwende mehrfach den Besitzer. Ab 1938 praktizierte hier Dr. Erich Nentwig, der einzige praktische Arzt von Pfungstadt und sämtlicher Ortsteile. Das Gebäude ist aufgrund seiner differenzierten Grundriss- und Fassadengestaltung aus künstlerischen sowie aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |