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Das in den Formen des Historismus gestaltete Wohngebäude stellt sich als Konglomerat verschiedener Baukörper dar. Dem traufständigen Hauptbau mit Teilwalm, der von einem asymmetrisch vorgelagerten Turmbau dominiert wird, schließt sich rückwärtig ein kleineres Bauteil an, dessen Giebelseite dem Garten zugewandt ist. Die Straßenansicht des im Erdgeschoss verklinkerten Baus wird durch den über quadratischem Grundriss errichteten Turmvorbau dominiert, dem ein polygonaler Erker mit drei hohen Fenstern und einem Balkon im Obergeschoss vorgelagert ist. Ober- und Dachgeschoss zeigen Zierfachwerk mit Motiven des Landhausstils. Das aufwändig gestaltete Wohngebäude ist einschließlich des kleinen, östlich zurückgesetzt errichteten Nebengebäudes aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |