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Das voluminöse zweigeschossige, giebelständige Bauernhaus zeigt ein strenges einfaches Fachwerkgefüge des ausgehenden 18. Jhs. mit engstehenden Hölzern und geschosshohen Streben, im Giebelfeld ergänzt durch Kopfstreben. Es ist winkelig zum Straßenverlauf angeordnet und wurde sekundär durch einen Ladenanbau mit Pultdach ergänzt. Die Fenster sind asymmetrisch in Form einer einzelnen und einer doppelten Fensterachse angeordnet, im Dachgeschoss finden sich zwei kleine, eng zusammen stehende Fenster. Das von einem Krüppelwalmdach mit steiler Dachneigung abgeschlossene Gebäude ist aus geschichtlichen und aufgrund seiner Lage in der Kurve der Gasse als straßenraumprägendes Element auch aus städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |