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Das östlich des historischen Ortskerns von Pfungstadt gelegene Mühlenanwesen, das erstmals 1454 erwähnt wird, befindet sich inselartig in einer von Bebauung weitgehend freien Zone zwischen Stadtkern, einem Neubaugebiet jüngerer Zeit und des nördlich befindlichen Geländes der Pfungstädter Brauerei. Die auf asymmetrischer Parzelle errichteten Gebäude sind sehr unterschiedlichen Bauzeiten zuzuordnen. Dem möglicherweise noch aus dem 17. Jahrhundert erhaltenen Hauptgebäude wurde vermutlich im frühen 19. Jahrhundert ein schmaleres Wohnhaus nordwestlich vorgelagert. Das rundbogig überfangene Tor schließt an ein großes, in Bruchsteinmauerwerk errichtetes Wirtschaftsgebäude an. Das gesamte Anwesen einschließlich der umgebenden Freiflächen steht aufgrund seiner historischen Bedeutung aus geschichtlichen Gründen als Sachgesamtheit unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |