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Das traufseitig zur Straße ausgerichtete, große Wohnhaus verfügt über zwei hohe Geschosse sowie ein durch ein hoch aufragendes Zwerchhaus dominiertes Satteldach. Das mit einem verputzten Giebelfeld versehene Zwerchhaus zeigt an seinen Außenkanten rustizierte Pilaster, die sich über die gesamte Fassade bis in das Erdgeschoss fortsetzen und die sich auch an den Gebäudekanten wiederfinden. Ein mittig angeordnetes Ladengeschäft gliedert das Erdgeschoss und wird beidseitig von einem hohen Fenster begleitet. Im Obergeschoss wird der Mittelbau durch ein Fensterpaar besonders hervorgehoben. Das aufwändig gestaltete Wohnhaus ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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