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Wiegehäuschen, Lokschuppen und Trafoturm, um 1900
Rund 100 Jahre lang zählte die 1873 gegründete Dampfziegelei Ludwig Nungesser zu den bedeutendsten Produktionsstätten ihrer Art in der Region. Der kontinuierlich modernisierte Betrieb konnte sich u.a. 1908 damit rühmen die Ziegelsteine für den heute als ikonische Stadtkrone überkommenen Darmstädter Hochzeitsturm geliefert zu haben.
Heute hat sich auf dem bis 1973 in Nutzung befindlichen Firmengelände mit zwei funktionalen Bauwerken ein historischer Gebäudebestand erhalten, der die geschichtliche Bedeutung und Funktion des einst renommierten Unternehmens bezeugt.
Im Einfahrtsbereich ist das Wiegehäuschen erhalten, ein kleiner, eingeschossiger Ziegelbau mit Satteldach, der an der straßenabgewandten Seite erschlossen wird. Der segmentbogig überfangene Eingang wird beidseitig von einem Fenster begleitet, die Giebelfassaden zeigen eine symmetrische Gliederung durch ein Fensterpaar und ein mittig im Giebel angeordnetes Fenster. Die Gebäudekanten sind durch breite Lisenen mit Gesimsverkröpfungen betont. Das kleine Gebäude weist die Besonderheit auf in unterschiedlichen Ziegelsteintypen errichtet worden zu sein, was die Produktpalette der Ziegelei widerspiegelt.
Im hinteren Grundstücksbereich des weitläufigen Areals findet sich außerdem ein Lokschuppen, der sich an den Transformatorenturm anlehnt. Der kleine Ziegelbau mit traufseitiger Erschließung, giebelseitigem Tor und Satteldach ist an seiner östlichen Giebelseite direkt an den Turm angebaut. In ihm wurde ursprünglich die Lok der Lorenzüge geparkt, die für den Transport des für die Ziegelproduktion notwendigen Lehms von der Abbaustelle ins Lager benötigt wurden. Das Innere zeigt noch den zugehörigen Schienenstrang.
Der auf quadratischem Grundriss errichtete Transformatorenturm ist Zeugnis der seit der Wende zum 20. Jahrhundert zunehmend zügig voranschreitenden Technisierung und Automatisierung des Produktionswesens. Er verfügt über einen Eingang an der Ostseite und im oberen Bereich über schmale rechteckige Fensteröffnungen.
Beiden Bauten repräsentieren die funktionale und technische Entwicklung der Ziegelei. Sie sind gemeinsam mit dem Wiegehäuschen aus geschichtlichen Gründen gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz erkannt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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