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Das auf einem großen Grundstück südlich des Ortes gelegene Forsthaus wurde in den 1950er Jahren errichtet. Das eingeschossige Wohngebäude wird von einem hohen Satteldach abgeschlossen und zeigt moderne Architekturformen kombiniert mit ländlichen Motiven. Die klare, jedoch nicht symmetrische Gliederung der Traufseite mit annähernd mittigem Eingang, einem großen, von Klappläden begleiteten Fenster rechts und kleinen, hochformatigen zu Paaren geordneten Fenstern wird von der schlichten Gliederung der Giebelseite durch je zwei Fenster in Erd- und Dachgeschoss in achsialer Anordnung ergänzt. Die hohe, dunkle Dachfläche wird von einer breiten Schleppgaube mit Drillingsfenstern unterbrochen. Das Forsthaus ist aufgrund seiner unverändert bauzeitlich erhaltenen Gestaltung aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |