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Das im Erdgeschoss durch einen Ladeneinbau veränderte Eckgebäude zeigt sich als typischer Bau des späten 19. Jahrhunderts. Das verputzte Obergeschoss ist durch Fenster mit profilierten Laibungen regelmäßig gegliedert, während das Mansarddach auf einem in Zierfachwerk gefügten Drempel aufsitzt. Dominierende Elemente sind zum einen der an der Gebäudekante positionierte zweigeschossige rechteckige Erker, der von einer hohen Dachhaube abgeschlossen wird, sowie das breite, zur Zieglerstraße gewandte, mit einem geschweiften Giebel ausgestattete Zwerchhaus. Aufgrund seiner straßenbildprägenden Position und seiner zeittypischen Gestaltung des späten 19. Jahrhundert ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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