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Große Hofanlage in straßenraumprägender Ecklage. Das an der Einmündung der Numrichstraße in die Darmstädter Straße gelegene Anwesen dominiert die spitz zulaufende Parzelle durch eine großvolumige Fachwerkscheune mit rasterförmig angeordneten Konstruktionshölzern. Das zweigeschossige Wohngebäude zeigt sich als Putzbau und ist giebelständig zur Darmstädter Straße hin ausgerichtet. Das im 19. Jahrhundert errichtete Gebäude wird durch ein doppeltes Gesimsband in der Brüstungszone des Obergeschosses sowie verkröpfte Traufgesimse an den Fußpunkten der Dachflächen geprägt. Die in drei Achsen angeordneten Fenster sind gerahmt und zeigen im Obergeschoss profilierte Gesimsverdachungen.
Das Anwesen ist einschließlich des Nebengebäudes, das Scheune und Wohnhaus miteinander verbindet, aus städtebaulichen Gründen sowie aufgrund seiner aufwändigen Gestaltung aus künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |