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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus, das giebelseitig im Erdgeschoss verändert ist, zeigt ein weitgehend ungestörtes Obergeschoss mit auffallenden Mannfiguren an den Eck- und Bundständern. Diese werden gebildet aus Kopfwinkelhölzern, stark gebogenen und weit ausgreifenden Zweidrittel-Streben sowie gebogenen Gegenstreben. Vermutlich wurde der Bau noch im 17. Jahrhundert errichtet. Das Wohnhaus ist aufgrund seines Baualters sowie seiner das Ortsbild prägenden Gestaltung aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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