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Das im ausgehenden 19. Jahrhundert errichtete Gebäude stellt sich als schlichter Massivbau mit mäßig geneigtem Satteldach dar. Seine äußere Gestaltung entspricht dem gängigen Bautypus des Pfarrhauses in dieser Zeit und wird hauptsächlich durch die achsial und symmetrisch angeordneten hohen Fensteröffnungen gegliedert, die von Klappläden begleitet werden. Die traufseitige Erschließung bildet mit dem darüber liegenden Fenster eine Mittelachse.
Das zurückgesetzt in einem ummauerten Gartengrundstück befindliche Gebäude ist einschließlich der Umfassungsmauer aus geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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