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Das zweigeschossige Fachwerkgebäude des 19. Jhs zeigt sich im Erdgeschoss verputzt und vermutlich massiv erneuert. Das bauzeitliche Fachwerkgefüge sowie die Position und Größe der Fenster hat sich in Ober- und Dachgeschoss weitgehend unverändert erhalten. Es wird durch geschosshohe Streben an Eck- und Bundständern sowie durch schräg gestellte Kurzstreben in den Brüstungsfeldern unter den Fenstern geprägt. Als eines der wenigen erhaltenen Fachwerkwohnhäuser des historischen Ortskernes steht es aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |