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Imposantes, breit gelagertes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts in ortsbildprägender Lage. Das gegenüber der Straßeneinmündung in der Blickachse zur Darmstädter Straße stehende Gebäude ist als Fachwerkbau über einem Bruchsteinsockel errichtet. Das Gefüge zeigt sich giebelseitig mit regelmäßig angeordneten, dicht gestellten Ständern, die Eckständer beider Geschosse werden von schräg gestellten Streben mit steilen Gegenstreben betont. Die vierachsige, symmetrische Fensteranordnung weist auf einen bauzeitlich vollständig verputzten Baukörper hin. Die Traufseiten sind verputzt. Das auch durch sein hohes, mit einem Halbwalm ausgestattetes Dach sehr dominierend wirkende Gebäude ist aufgrund seines barocken Ursprungs aus geschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |