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Das aus der Straßenflucht zurück versetzte Gebäude öffnet den Straßenraum des Mündungsbereiches der Straße In den Eichen in die Hauptstraße optisch zu einer platzartigen Erweiterung. Das ehemals als Schule und Rathaus genutzte Gebäude, das seine ortsgeschichtliche Bedeutung durch die auf den First gesetzte, gestelzte Glockenhaube nach außen zeigt, ist in gelbem Ziegelmaterial über einem dunkel abgesetzten Sockel als eingeschossiger Bau mit hohem Drempel errichtet. Die Giebelseite wird durch drei Achsen aus hohen Fenstern gegliedert, die Traufseite zeigt eine ebenfalls symmetrische Anordnung aus einer mittigen Fensterachse, die die Bodenniveaus des inneren Treppenaufganges wiederspiegelt und jeweils zwei hohen Erdgeschossfenstern.
Das für die Ortsgeschichte bedeutsame Gebäude ist aus geschichtlichen Gründen geschützt. Zum Denkmalumfang gehört auch das benachbarte Kriegerdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |