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Die stattliche, südlich des alten Ortskerns gelegene Hofanlage besteht aus einem zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus, einem parallel dazu ausgerichteten Nebengebäude sowie einer Scheune. Das giebelseitig zur Straße ausgerichtete Wohnhaus zeigt sich unverputzt mit einem einfachen, konstruktiven Fachwerkgefüge aus Ständern und wandhohen Streben an den Gebäudekanten sowie im Giebelfeld. Die bauzeitliche Fensteranordnung aus zwei paarweise angeordneten und einer einzelnen Fensterachse ist erhalten.
Die Hofanlage ist einschließlich des in massiver Bauweise errichteten Nebengebäudes, der Scheune und insbesondere des hohen, bis zur Traufe des Wohnhauses reichenden korbbogigen Tores aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |