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Die große Hofanlage fällt durch ihr breites, traufseitig zur Straße gelegenes Wohnhaus auf. Der zweigeschossige, in Handquadermauerwerk aus rotem Sandstein errichtete Bau wird horizontal durch ein Gesimsband und einen dunkel abgesetzten Kellersockel gegliedert sowie vertikal durch fünf regelmäßig angeordnete Fensterachsen, die auch die Kellerfenster mit einbeziehen. Neben dem nördlich anschließenden hohen Tor mit separater Handpforte schließt ein kleinerer giebelständiger Bau in gleicher Gestaltung die Straßenfront ab. Der große Hof ist von Nebengebäuden und einer breiten Scheune rückwärtig abgeschlossen. Die im 19. Jahrhundert entstandene Hofanlage ist aufgrund ihrer Geschlossenheit und ihrer auffallend durchgängigen Gestaltung innerhalb der Gesamtanlage, das Wohnhaus aus geschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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