Bahnhofstraße 42
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Groß-Bieberau
  • Bahnhofstraße 42
Wohn- und Verwaltungsbau Neidhardt&Büsse
Flur: 1
Flurstück: 625/2

Zweigeschossige, massive Villa mit Fachwerkdrempel und dominantem Zwerchhaus. Das innerhalb der Straßenfront stehende traufständig errichtete Wohn- und Verwaltungsgebäude der ehemaligen Syenit- und Granitschleiferei Neidhardt und Büsse (deren Betriebsgelände gegenüber in der Bahnhofstraße 33 ansässig war, ehemals Friedrich Merz & Co) mit ausladendem Satteldach und Krüppelwalmen aus der Zeit um 1900 fällt durch seinen mit bossierten Granit-Quadern verkleideten Kellersockel auf, dessen Fensteröffnungen von erhabenen Schlusssteinen betont sind. Erd- und Obergeschoss sind als gelbliche Backsteinfassaden gestaltet, von Kantenquadern gerahmt und durch ein horizontales Gesimsband voneinander unterschieden. Achsial angeordnete Fenster in aufwändig gestalteten Gewänden gliedern die Fassaden regelmäßig, die Traufseite ist mittig durch eine paarige Fensterachse betont, die sich bis in das mit reichem Zierfachwerk und vorgelegtem Freigespärre mit ausgesägten Zierformen ausgestaltete Zwerchhaus hinein fortsetzt. Die Hofeinfahrt wird von zwei Granitpfosten flankiert, die florale, vom Jugendstil beeinflusste Dekorationen aufweisen. Das aufwändig gestaltete Gebäude ist aus  als markanter Bau in der Bauzeile aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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