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Erbaut nach der Jahrhundertwende durch den Darmstädter Architekturlehrer Prof. Karl Hofmann zeigt sich die stattliche Villa als zweieinhalbgeschossiger Putzbau unter einem Mansarddach mit Schopfwalmen. Das insgesamt im Landhausstil errichtete Gebäude wird in seiner strengen Gliederung durch Risalite und kleine Erkerelemente aufgelockert. Es befindet sich zurückgesetzt in einem großzügigen Gartengrundstück, das 1912 durch den Landschaftsgärtner Carl Völker als Parkanlage gestaltet war und in wesentlichen Zügen erhalten ist. Das herausragend gestaltete Gebäude ist einschließlich einer rückwärtig gelegenen Remise und der Parkanlage aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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