Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Am Ende des alten Ortskernes, von der Straße weit zurückliegendes Wohnhaus, restlicher Bestandteil einer sehr alten Hofanlage. Das zweigeschossige Haus völlig verputzt, auf hohem, egalisierendem Sockel gestellt und in Fachwerk konstruiert. Dieses teilweise massiv ersetzt. Satteldach. Das Fachwerk mit teilweise gebogenen Langstreben, am Ostgiebel unter dem Putz vermauerter Fenstererker. Zur Straße vorgezogener Kellerhals, im Bogen des Portals die neu eingelassene Jahreszahl 1618, die vermutlich die alte Zahl ersetzt, von der nur noch die Eins vorhanden ist. Ein hölzerner Sturz in Form eines Eselsrückens, der früher die Haustür zierte, befindet sich heute im Hausinnern. Er enthält die Jahreszahl 1619. Nach mündlicher Überlieferung soll das Fachwerk aus Gernsheim gekommen sein.
Als eines der ältesten Fachwerkhäuser Gronaus ist das Gebäude von besonderer bauhistorischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |