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Aufwändig gestaltetes Wohnhaus aus dem späten 19. Jahrhundert. Das eingeschossig über einem hohen, mit polygonalem Bruchstein verkleideten Sockel errichtete Wohnhaus wird von einem schlichten Satteldach mit hohem Drempel abgeschlossen. Über dem verputzten Erdgeschoss, das durch bossierte Eckquaderungen und Sandsteineinfassungen an den beiden Fensterpaaren mit geschwungen ausgearbeiteten Stürzen betont wird, erhebt sich ein Giebel in Fachwerkkonstruktion. Die leicht vorkragende Gesimszone mit sichtbaren und profilierten Balkenköpfen trägt ein dicht gefügtes Fachwerk mit in Jugendstil-Manier überhöht gebogenen Fußstreben. Der mittig angeordnete dreiseitige Erker zeigt eine gleiche Hölzeranordnung und wird von einer geschwungenen Haube in Schiefereindeckung abgeschlossen. Strahlenförmig angeordnete Hölzer im oberen Giebelfeld betonen den Helm. Das Gebäude, das rückwärtig sekundär einen Anbau erhielt, ist einschließlich eines kleinen Nebengebäudes gleicher Bauzeit aus künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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