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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus in städtebaulich exponierter Lage nahe der Einmündung der Marktstraße. Der im wesentlichen verschindelte Bau zeigt nur an seinem traufseitigen Erdgeschoss das bauzeitliche Fachwerkgefüge, das aus Ständern, zwei Riegelreihen und schräg gestellten, geschosshohen Streben besteht. Das von einem Satteldach mit Krüppelwalm abgeschlossene Wohnhaus weist die regional typische, asymmetrische Fensterteilung für Stube und Kammer auf. Das Anwesen, dessen Wohnhaus dem 18. Jahrhundert zuzuordnen ist, wird aus geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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