Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Große, massiv errichtete Hofanlage in exponierter städtebaulicher Position. Das an der hier abknickenden Lichtenberger Straße gelegene Anwesen besteht aus einem großvolumigen, zweigeschossigen Wohnhaus, das den Straßenverlauf durch einen aus der Giebelfront vorspringenden Bauteil aufnimmt. Die durchgängig strenge Gliederung des schlichten Putzbaus durch achsiale Fensteranordnung mit Klappläden, zeigt sich auch im Vorbau, der ebenfalls zweigeschossig ist, jedoch mit einem niedrigeren Satteldach ausgestattet ist. In asymmetrischer Anordnung wurde dem Vorbau ein in Sandstein gefügter polygonaler Erker vorgestellt, der in die nördlich anschließende Toranlage überleitet. Der in zurückhaltenden Formen 1933 errichtete Bau, der durch bewusste Rückgriffe auf historische Vorlagen traditionelle Akzente setzt, ist einschließlich der Toranlage aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |