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Große, in Sandsteinmauerwerk errichtete Hofanlage in ortsbildprägender Lage. Das traufständig zweigeschossig errichtete Wohnhaus mit Satteldach war bauzeitlich vermutlich für einen vollständigen Verputz vorgesehen, was sich an den vorstehenden, waagrechten Gesimsbändern und den in Sandstein gearbeiteten Fensterlaibungen ablesen lässt. Die durch vier eng zusammen stehende Fensterachsen im östlichen und ehemals vier weiter auseinander liegende Fensterachsen im westlichen Bauteil gegliederte Fassade wird heute durch eine sekundär eingebrachte Einfahrt gestört. Dem östlich anschließenden überbauten Tor fügt sich ein giebelständiges Wohngebäude mit Satteldach und dreiachsiger Fenstergliederung an, das ebenfalls in Handquadermauerwerk errichtet wurde. Die gesamte im 19. Jahrhundert erbaute Hofanlage ist aus städtebaulichen sowie aus baugeschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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