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Die als geschlossenes Hofgeviert angelegte Mühlenanlage entstand in den 1840er Jahren im Auftrag des aus Fränkisch-Crumbach stammenden Müllers Adam Deger, der das Anwesen kurz nach seiner Errichtung an den Namensgeber Friedrich Ruths verkaufte. 1853 zerstörte ein Großbrand das zum Mühlenkomplex gehörende Scheunengebäude. Davon abgesehen zeigt sich der Bestand bis heute weitgehend in bauzeitlichem Zustand.
Ein zweigeschossiges Wohngebäude ist, hinter einem Vorgarten, giebelständig zur Straße ausgerichtet, der Hof wird durch ein an die Straße gerücktes Wirtschaftsgebäude mit überbauter Torfahrt abgeschlossen. Quer zum Wohnhaus schließt sich das hohe, schmale Mühlengebäude an, hinter welchem der Mühlgraben verläuft. In einem nördlich anschließenden Garten befindet sich ein auf rechteckigem Grundriss errichteter Gartenpavillon mit Walmdach und Dachreiter. Die den Mühlenhof umgebenden Wohn- und Wirtschaftsgebäude sind als Zeugnis der weit verbreiteten Mühlenwirtschaft aus geschichtlichen Gründen als Sachgesamtheit geschützt. Zum Denkmalumfang gehören auch der Garten mit seiner Einfassung sowie der beschriebene Gartenpavillon.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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