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Der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1870) entstandene Eis- bzw. Felsenkeller der Brauerei Schönberger besteht aus zwei parallel geführten Stollengängen, zwischen denen sich fünf rechteckige Räume befinden. Sowohl die Stollen als auch die einzelnen Kellerräume werden von wuchtigen Tonnengewölben aus Sandstein bzw. Backsteinmauerwerk überspannt, die in ihrer Höhe zwischen 2,50 m und 4,20 m variieren. Eiskeller wurden seit dem 17. Jahrhundert häufig zur Konservierung von natürlichem Eis während der warmen Jahreszeiten verwendet. Einen Höhepunkt erlebt dieser Bautypus im 19. Jahrhundert durch die Einrichtung vieler, auch privat genutzter Eiskeller. Die architektonische Bedeutung des Kellers spiegelt sich zum Einen in der imposanten Ausdehnung der Räume über insgesamt 44 m Breite wider, sowie in der aufwändigen Gestaltung. So findet sich am südlichen Ausgang eine in Zweitverwendung eingebrachte Sandsteinspindeltreppe, die sich ursprünglich im Treppenturm des alten Katzenelnbogener Schlosses, das 1845 eingestürzt war, befunden haben soll. Die Steinmetzzeichen der aus dem 15. Jahrhundert stammenden Treppe sind noch zu erkennen. Zum Anderen mündet der Stollen in einen Zentralraum, der von einem beachtlichen gemauerten Dom überfangen wird. Der Keller mit allen Räumen, Stollen und Zugängen sowie der Treppe sind aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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