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Die vermutlich bereits im 17. Jahrhundert betriebene Scheichmühle, damals Obermühle, liegt unweit des Ortes in der nordöstlichen Verlängerung der Friedrich-Merz-Straße. Ein Leihbrief an einen Johann Daniel Stork ist aus dem Jahr 1680 erhalten. Bereits 1700 wechselt die Mühle erneut den Besitzer und geht an Marcus Bernhard von Ziegenhain, der sie nach seinem Tod 1704 an seine Witwe vererbte, im Jahr 1717 geht sie an seine Tochter und deren Ehemann. Zu dieser Zeit besteht die Mühle laut Flurbuch aus einem Mühlengebäude, einer Scheuer, einem Schweinestall und einer „Hofraithe".
Die aufgrund des abfallenden Geländes unregelmäßig angeordneten Gebäude sind aus unterschiedlichen Bauzeiten erhalten, die die Veränderung im 19. und 20. Jahrhundert widerspiegeln. Die strukturell gut erhaltene Mühlenanlage ist aufgrund ihrer hohen ortshistorischen Bedeutung erhaltenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |