Wohnhaus, Nordseite, Zustand 2021 (Foto: Eigentümerin Fr. Schwab)
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Pfungstadt
  • An der Beune am Stein
  • Rheinstraße 116
Flur: 20
Flurstück: 1/2, 67

Wohnhaus und Nebengebäude eines ehem. landwirtschaftlichen Betriebes sowie Brücke, 1947-49/1954

Rund 100 Jahre lang zählte die 1873 gegründete Dampfziegelei Ludwig Nungesser zu den bedeutendsten Produktionsstätten ihrer Art in der Region. Der kontinuierlich modernisierte Betrieb konnte sich u.a. 1908 damit rühmen die Ziegelsteine für den heute als ikonische Stadtkrone überkommenen Darmstädter Hochzeitsturm geliefert zu haben.

Der auf einer eigenen Parzelle hinter der ehemaligen Ziegelei gelegene landwirtschaftliche Betrieb entstammt in seinem heute überkommenen Gebäudebestand im Wesentlichen der Nachkriegszeit. Das großflächige Areal wurde sukzessive im Rahmen der Aussiedlung der unweit des Ortskerns von Pfungstadt gelegenen Hofstelle der Familie Nungesser nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die 1960er Jahre hinein bebaut.

Der denkmalwerte Bestand umfasst das stattliche 1947-49 durch Ludwig Nungesser erbaute Wohnhaus mit seinem 1954 an der Westseite errichteten Nebengebäude. Beide Gebäude sind entsprechend der durch die benachbarte Ziegelei zur Verfügung stehenden Materialien als Ziegelbauten ausgeführt. Das konservativ geprägte, zweigeschossige Wohnhaus wird von einem hohen, gaubenbesetzten Satteldach mit Biberschwanzdeckung und Aufschiebling abgeschlossen. Die regelmäßige Fassadengliederung betont die mittig gelegenen Eingänge an Nord- und Ostseite. Im Norden Akzentuierung durch ein zurückhaltendes Vordach sowie ein hohes, geschossübergreifendes Fenster, das sich bis in die Dachfläche hinein in Form eines Zwerchhauses fortsetzt. Die allseitig rhythmisch angeordneten Fenster (schwache Segmentbogenstürze im Erdgeschoss) werden von Klappläden begleitet und erfahren ihre vertikale Achsialität durch hohe Dachgauben. Die hofseitige Giebelfassade im Osten wird durch einen mittig angeordneten Balkon im Obergeschoss betont.

Das mit einem abgewalmten Satteldach abgeschlossene Nebengebäude nimmt die klar gegliederte Gestaltung des Wohnhauses auf, so dass sich beide Gebäude als bauliche Einheit präsentieren.

Am südlichen Ausgang des Hofes führt eine ebenfalls in Ziegelmauerwerk errichtete Brücke in die zugehörige Feldflur. Die einfache Bogenbrücke zeigt eine klare Gliederung durch ein dem Bogenverlauf folgendes Ziegelband, die Brüstungen sind als gerade Mauern mit gerundeter Krone ausgebildet. Wohnhaus, Nebengebäude und Brücke sind aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmäler gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz erkannt


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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