Am Bahnhof
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Bahnhof Gleisseite
Bahnhof, Ortsseite
Am Bahnhof
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Bickenbach
  • Am Bahnhof
  • Bahnhaus 37
Bahnhof mit Wärterhaus und Schuppen
Flur: 18
Flurstück: 8/1, 9/13, 9/14

Das um 1850 an der Bahnstrecke Frankfurt-Heidelberg errichtete Bahnhofsgebäude ist aus zwei giebelständigen Bauten sowie einem traufständigen Gebäudeteil in zweifarbigem Sandstein errichtet. Das zweigeschossige Empfangsgebäude ist durch Ecklisenen und rundbogig abschließende Fenster gegliedert und wird durch einen traufseitigen Mittelbau mit dem eingeschossigen Gebäude verbunden. Gleisseitig findet sich eine Perronhalle auf gusseisernen Stützen, stadtseitig sind die drei Gebäudeteile aufwändiger durch ein mittiges Zwerchhaus am Mittelbau sowie einen stark vortretenden Mittelrisaliten am Empfangsgebäude gegliedert. Um auf kürzestem Wege zu Schloss Heiligenberg zu gelangen, wählten fürstliche Herrschaften und sogar der Zar von Russland den Bahnhof Bickenbach als Endstation. Daher wurde das Stationshaus 1864 erweitert und ein sogenanntes „Fürstenzimmer" eingerichtet. 1865 erhielt der Bahnhof eine Güterstation, ab 1895 sogar eine zusätzliche Nebenbahn, die Bickenbach mit Seeheim, Jugenheim und Alsbach verband.

Das etwa 600m weiter nördlich gelegene, sogenannte Bahnhaus, bestehend aus Wärterhaus und Schuppen, gehört als Ur-Bestandteil zur Strecke, da zum Funktionieren des Betriebes vor dem Bau der Empfangsgebäude zuerst die Bahnwärterstationen erstellt wurden.

Das weitgehend unveränderte Bahnhofsgebäude ist als Beispiel der Architektur des frühen Bahnverkehrs in Hessen insbesondere wegen seiner baulichen Kombination des Bahnwärter- mit dem Empfangsgebäude und seiner Nutzung als Fürstenbahnhof aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt. Zum Denkmalumfang gehören auch die Bahnsteigüberdachungen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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