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Die auf einem großen Grundstück gelegene Hofanlage besteht aus einem deutlich zurückgesetzten Wohnhaus, einem mit der Straßenflucht abschließenden, schmalen Nebengebäude und einer breiten Scheune im rückwärtigen Hof. Das zweigeschossige Wohnhaus ist vollständig verputzt und von einem steil geneigten Satteldach mit Teilwalm abgeschlossen. Das traufseitig erschlossene Gebäude zeigt eine achsiale Fensteranordnung, deren Position und Größe auf ein weitgehend intaktes historisches Fachwerkgefüge hinweisen. Das schmale Nebengebäude überbaut die gesamte Gebäudetiefe des vorderen Hofes und stößt an die großvolumige Scheune, die eine mittige Durchfahrt in den hinteren Hof aufweist. Die Hofanlage ist in ihrem weitgehend ungestörten historischen Zusammenhang einschließlich aller Gebäude innerhalb der Gesamtanlage geschützt, das Wohnhaus darüber hinaus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Einzelkulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |