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Das große Gebäude in repräsentativer Ecklage an der Einmündung zur Schulstraße wurde 1885 als Schulgebäude errichtet, nachdem die bisherige Schule in der Steingasse zu klein geworden war. Das zweigeschossige Gebäude zeigt zwei aufwändig gestaltete Schauseiten, die mit paarweise angeordneten, hohen Fenstern achsial gegliedert sind. Die dunkelroten Sandsteineinfassungen der Fenster und Türen finden ihre Entsprechung in dem horizontalen Band entlang der Obergeschossbrüstungen. Ein Sandsteinsockel sowie mittig angeordnete Zwerchhäuser auf den Traufseiten runden das Bild ab. Das auch als Rathaus und Lehrerwohnung genutzte Gebäude steht aus geschichtlichen und, aufgrund seiner das Ortsbild prägenden Lage, aus städtebaulichen Gründen unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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