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Außergewöhnliche Villa mit hohem Mansarddach. Das in Jugendstilformen errichtete Wohnhaus befindet sich auf einem großen Grundstück und ist giebelständig zur Straße hin ausgerichtet. Über dem schlichten Erdgeschoss, dass durch einen Fußwalm von den Dachgeschossen getrennt erscheint, erhebt sich das zweigeschossige steil geneigte Mansarddach, das im oberen Giebelfeld eine Schindelverkleidung zeigt. Die Original-Fenster werden von Klappläden gerahmt, die Dachflächen sind regelmäßig durch kleine Dachgauben gegliedert. An der westlichen Traufseite befindet sich ein Vorbau mit eigener Verdachung, der den säulengestützten Eingang aufnimmt. Der aufwändig gestaltete Bau mit singulärer Stellung im Ort ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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