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Das in den 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts errichtete kleine Wohngebäude befindet sich mittig in einem mediterran mit altem Kiefernbestand angelegten Gartengrundstück, der Blick ausgerichtet auf die Berge. Der kubische Bau mit nach Osten ausgerichteter Terrasse und die gesamte Gebäudebreite entlang führendem Balkon ist bis auf das filigrane Geländer weitgehend schmucklos gestaltet und erhält seine Wirkung durch die klare Gliederung von Baukörper und Fassadenöffnungen. Einzig die verschiedenen Wandelemente farbig abgesetzt behandelt. Der mit einem Flachdach abschließende Bau des Architekten Karl Becker, späterer Stadtbaurat von Offenbach, ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen einschließlich des gestalteten Gartens Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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