Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die beiden Gebäude bilden zusammen mit den Gebäuden Viktoriastraße 50, 50 A und 52 eine späthistoristische Hausgruppe mit feinem unaufdringlichen Bauschmuck in barockisierendem Jugendstil, die die Straßenecke markant prägt. Erbaut wurden die Gebäude zwischen 1906 und 1908. Im Gegensatz zu den wuchtigeren und repräsentativeren viergeschossigen Gebäuden der Viktoriastraße sind die späteren nur dreigeschossigen Gebäude etwas bescheidener dekoriert. Hierin und in der Gebäudehöhe drückt sich die geringere städtebauliche Bedeutung der Kahlertstraße aus.
siehe Viktoriastraße 50, 50A und 52.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |