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Das aus drei Bauteilen bestehende von Karl Becker, dem späteren Stadtbaurat der Stadt Offenbach, errichtete Wohnhaus entstand in den späten 50er Jahren des 20. Jahrhunderts. Das mittlere zweigeschossige Wohngebäude ist durch seine klare Gliederung der achsialen, mit Klappläden versehenen Fenster geprägt sowie durch den horizontal wirkenden, mit einer dunklen Metallbrüstung versehenen Balkon des Obergeschosses. Das flache Dach ergänzt den kubischen Gesamteindruck. Nach Süden findet sich ein eingeschossiger, flach abschließender Anbau mit eingezogenem Eingang. Nach Norden hin schließt sich ein etwas versetzt angeordnetes kleineres Gebäude an, das durch einen Balkon sowie eine Überdachung Verbindung zum mittleren Bau erhält. Der Bau ist durch sein steil geneigtes Pultdach sowie den breiten Balkon mit sparsam horizontal gegliedertem Geländer geprägt. Das ausgefallen gestaltete Gebäude ist als Beispiel der Architektur des mittleren 20. Jahrhunderts aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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