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Um 1899 erbaute Hausgruppe mit ehemals identischem eklektizistischen Fassadendekor (in Nr. 5 entfernt). Aufstrebender Mittelrisalit mit Vorbau und hohem Zwerchhausgiebel. Aufwendiges Fensterdekor, unter der Traufe feines Konsolgesims mit Eierstab (nur noch in Nr. 7 erhalten).
In ihrer ursprünglich aufwendigen und einheitlichen Gestaltung noch erkennbare ortsbildprägende Baugruppe von hoher städtebaulicher Qualität.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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