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Drei- bzw. zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus an der dort ansteigenden Kirchstraße mit südlich anschließendem zweigeschossigen Anbau. Im Ortszentrum nördlich des sog. Hungerturms an der Stadtmauer gelegen. Westliche Traufseite im Obergeschoss verschindelt. Das Fachwerk der nördlichen Giebelwand des Wohnhauses zeigt einfache Konstruktionen, das Fachwerk des Anbaus dagegen künstlerisch wertvoller mit Rautenmustern und detailliert ausgebildeten Kopfbändern.
Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |