Hauptstraße o. Nr, ev. Kirche
Hauptstraße
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Kassel, Landkreis
Ahnatal
Heckershausen
  • Hauptstraße
Ev. Kirche
Flur: 18
Flurstück: 21/2

Im Zentrum des historischen Ortskerns liegt die Kirche von Heckershausen. Im Gegensatz zu dem freien Kirchenvorplatz schließt sich auf der Rückseite die Ortsbebauung direkt an. Die Kirche wurde 1886 als teilweiser Neubau nach dem Entwurf des Baurats Schuchardt errichtet. Von dem Vorgängerbau ist der quadratische aus Tuff und Sandstein errichtete Chorturm aus dem 15. Jahrhundert erhalten, der im Osten und nicht wie üblich im Westen liegt. Die Turmhaube wurde 1775 aufgesetzt. Das Erdgeschoss des Glockenturms dient als Altarraum und ist über einen Rundbogen mit dem Gemeinderaum verbunden. Der Altarraum wird nach oben durch ein spitzbogiges Kreuzgewölbe abgeschlossen, auf dessen Schlussstein Wappen mit Steinmetzzeichen abgebildet sind. Die kehlprofilierten Rippen des Gewölbes sitzen auf schlanken Konsolen auf. Auf jeder der drei Außenseiten des Chors findet sich ein zweiteiliges Maßwerkfenster mit Kielbogen und Fischblasenmotiv. An der östlichen Außenwand des Turmes die Nische für ein heute nicht mehr vorhandenes Heiligenbild. An der Eckquaderung des Turms sind einige Steinmetzzeichen erhalten. Glocke von 1510 mit der Inschrift "ANNOMVCSANCTAMARIAHESIHC" sowie eine weitere Glocke aus dem Jahr 1831. Das anstelle des spätgotischen Vorgängerbaus errichtete neugotische Langhaus aus Tuffstein mit massiven Strebepfeilern, einfachen Maßwerkfenstern, polygonalem Treppenturm und einer Apsis an der Westseite. Im Inneren befinden sich eine Orgelempore, eine Kanzel und das Gestühl aus der Erbauungszeit, in den 1950er Jahren wurden Buntglasfenster des Immenhäuser Glaskünstlers Richard Süßmuth eingebaut.

Die Kirche ist durch ihre zentrale Lage von städtebaulicher Prägnanz. Darüber hinaus kommt ihr eine kunsthistorische und wissenschaftliche Bedeutung zu aufgrund ihrer Umbauphasen und der erhaltenen Bauelemente der jeweiligen Epoche.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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