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Am Rand der geschlossenen Ortslage wird die Firnskuppenstraße von einer zwischen 1890 und 1897 errichteten Eisenbahnbrücke der Trasse Kassel-Wolfhagen überfangen. Das schlichte Viadukt bilden drei Bögen aus Sandsteinquadern. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde beidseitig auf die Oberkante eine flankierende Brüstung aus Ortaufgebracht. Als Zeugnis der Verkehrsanbindung von Heckershausen nach Kassel und Wolfhagen ist die Brücke ein Kulturdenkmal aus orts- und verkehrsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |