Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Am Ortseingang markiert das ehemalige Einhaus aus dem späten 19. Jahrhundert den Beginn der historischen Bebauung.
Das Gebäude besteht aus einem Wohnteil und einem Scheunen- und Stalltrakt. Beide Gebäudeteile sind in Rähmbauweise mit einfach verriegelten Bund- und Eckständern über einem niedrigen Sandsteinsockel errichtet worden. Über dem im Westen erhaltenen Scheunentor befindet sich eine Ladeluke. Das Erdgeschoss ist teilweise massiv unterfangen. Der an originaler Position erhaltene Eingangsbereich zeigt eine gründerzeitliche Eingangstür mit Oberlicht.
Als Beispiel der Nebenerwerbslandwirtschaft aus dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts, das den Rand der historischen Bebauung und den Ortseingang markiert, ist das Gebäude von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |