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Die ehemalige Hofanlage liegt traufständig zur Dörnbergstraße. Sie ist in einen Wohn- und einen Wirtschaftsbereich geteilt. Der heute verkleidete Wohnbereich lässt aufgrund der Lage der Fensteröffnungen in der Fassade eine ältere Fachwerkkonstruktion vermuten, als die sich nach links anschließende, leicht aus der Bauflucht vorspringende Stallscheune aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Im Wohnbereich war die Wohnung des Ortsgerichtsvorstehers sowie seine Amtsstube untergebracht. Der Hausspruch im Rähm der Tenne lautet: "ERBAUT VON JOHANN HEINRICH DIR...SCH UND DESSEN EHEFRAU MARIA GEB: VOLKMAR."
Die Anlage liegt in städtebaulich prägnanter Position in einer Biegung der Dörnbergstraße. Die ehemalige Hofanlage, die außerdem Wohnung und erste Amtsstube des Ortsgerichtsvorstehers beherbergte, ist von geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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