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In leicht zurückgesetzter Position traufständige ehemalige Streckhofanlage aus dem späten 19. Jahrhundert. Ursprünglich lag östlich der Wohnbereich, westlich schloss sich der Scheunenteil an. Beide Gebäudeteile erheben sich auf einem niedrigen Sandsteinsockel als zweigeschossiger Fachwerkbau mit Mauerwerksausfachung und einfach verriegelten, leicht gebogenen geschosshohen Streben an Bund- und Eckständern. Das traufseitige Ende der Dachsparren läuft in Schwalbenschwanzform aus. Die ehemalige Streckhofanlage ist Teil der Dorferweiterung im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts und daher von städtebaulicher sowie ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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