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Traufständiges ehemaliges Wohnhaus eines Handwerkers oder Tagelöhners aus dem späten 19. Jahrhundert. Der zweigeschossige Fachwerkbau mit Mauerwerksausfachung steht auf einem niedrigen Sandsteinsockel. Die Fassade zeigt eine symmetrische Gliederung mit drei Fensterachsen und östlichem Ern. Ein Zahnfriesmotiv im Rähm gliedert die Geschosse horizontal.
Das kleine Wohnhaus ist Teil der Dorferweiterung im späten 19. bzw. frühen 20. Jahrhundert und daher von städtebaulicher sowie ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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