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Traufständiger Streckhof, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts nach dem Brand im Ortskern errichtet wurde. Der Wohnbereich erhebt sich über dem ehemaligen Stall im Sockelgeschoss in einem Stockwerk unter einem Satteldach mit Kniestock. Das Gebäude wurde um drei Gefache nach Westen erweitert. Die einfache Rähmkonstruktion setzt sich zusammen aus einfach verriegelten Diagonalstreben an Bund- und Eckständern, die ursprüngliche Zugangssituation über einen ebenerdigen Ern hat sich erhalten.
Als Beispiel für die nach dem Ortsbrand neu errichtete Bebauung ist die Hofanlage von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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