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Das traufständige Gebäude wurde Anfang des 18. Jahrhunderts als Ernhaus am Rande der historischen Ortslage errichtet und Ende des 19. Jahrhunderts mit dem östlich anschließenden Stallgebäude zum Streckhof erweitert. Das Wohnhaus erhebt sich mit symmetrischem Fassadenaufbau in zwei Fachwerkgeschossen über einem niedrigen Sandsteinsockel. Zu den Eckständern verlaufen einfach verriegelte Dreiviertelstreben. Das Zwerchhaus wurde Mitte des 19. Jahrhunderts eingestellt. Der Stall ist im Erdgeschoss massiv gemauert, das Obergeschoss besteht aus einer einfachen Fachwerkkonstruktion.
Der Streckhof bildet den Abschluss der historischen Bebauung des Dorfkerns. Er ist von städtebaulicher sowie von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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