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Das kleinmaßstäbliche Wohnhaus ist das letzte erhaltene einer historischen Bauzeile von Handwerker- und Tagelöhnerhäusern aus der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts. Der zweigeschossige Rähmbau steht auf einem Sandsteinsockel. Von Bund- zu Eckständern verlaufen gebogene Dreiviertelstreben, im Obergeschoss Brüstungsstreben, traufseitiger Geschossüberstand.
Als letztes barockes Wohnhaus eines Handwerkers oder Tagelöhners ist das Gebäude von architektur- und ortsgeschichtlicher sowie städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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