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Das zweigeschossige Gebäude wurde als Einhaus in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts errichtet. Das auf einem niedrigen Bruchsteinsockel stehende unregelmäßige Fachwerkgefüge ist von Bund- zu Eckständern verlaufend mit einfach verriegelten Streben verfestigt, ebenerdige Erschließung. Um 1800 Erweiterung nach Südosten um drei Gefache, das Erdgeschoss ist heute teilweise massiv.
Das ehemalige Einhaus ist als eines der ältesten erhaltenen Gebäude im Ort von städtebaulicher sowie von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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