Kirchstraße 2, ev. Kirche, Innenraum
Kirchstraße 2, ev. Kirche
Kirchstraße 2, ev. Kirche, vor 1906
Kirchstraße 2, ev. Kirche, Ansichten, Schnitte und Grundriss
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Kassel, Landkreis
Ahnatal
Weimar
  • Kirchstraße 2
Ev. Kirche
Flur: 7
Flurstück: 6/3

Die heutige Pfarrkirche steht frei im historischen Ortskern. Eine "capella in Wimar" wird 1097 St. Alban bei Mainz zur Einrichtung eines Benediktinermönchsklosters geschenkt. 1209 ist ein Propst nachgewiesen. Von dem im Grundriss ehemals kreuzförmigen Gewölbe hat sich nur der nördliche Kreuzarm erhalten. Das Gebäude zeigt sich heute überwiegend in gotischer Formensprache, lässt jedoch zwei ältere Bauphasen deutlich unterscheiden: den frühromanischen Westteil sowie den spätromanischen Ostteil. Im frühromanischen Teil wurde durch späteren Aufbau eines Fachwerkdrempels eine gleiche Höhenlage der Gewölbeschlusssteine erreicht. Spätgotisch sind die schlichten Sakramentsnischen des Chors, drei spitzbogige maßwerklose Fenster der Südfront sowie das Spitzbogenportal mit durchstoßenem Pfostenwerk zu datieren. Dem Ursprungsbau zugeschrieben werden die kleinen rechteckigen Lichtöffnungen in der Nordwand des Westteils.

Die qualitätvollsten Arbeiten finden sich im Innenraum. Das gesamte Schiff wird von Kreuzgewölben überfangen. Aus der Renaissance- und Barockzeit sind die Emporen und das Gestühl.

1816 wurden das Langhaus instandgesetzt und der Dachstuhl erneuert. Bei einem Umbau 1906 wurden der Westteil des Schiffs durch Strebepfeiler verstärkt, der Turm neu errichtet und das Glockenhaus mit neogotischer verschieferter Spitze mit Wichhäuschen errichtet. Am westlichen Rand des Kirchhofs zeugt historisches Basaltpflaster von einem ehemaligen Wegverlauf.

Die gotische Pfarrkirche ist mit ihrer weitgehend original erhaltenen Innenausstattung von künstlerischer und ortsgeschichtlicher Bedeutung. Ihre wissenschaftliche Bedeutung erreicht sie durch eine Vielzahl dokumentierter Bauphasen. Städtebauliche Prägnanz kommt ihr aufgrund der zentrumsbildenden Lage im Ortskern zu.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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